Satzung / Zweck

Satzungsauszug

SUP-Ausrüstung
Auszeichnungen

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§ 2 Zweck
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a) Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports (§ 52 Absatz 2 AO) und insbesondere des Stand Up Paddling (SUP) Sports sowie anderer Wasser- und sonstiger Sportarten.

b) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

 - i. den Aufbau eines umfassenden Trainings- und Übungsprogramms für alle Bereiche, einschließlich des Leistungs-, Freizeit-, Familien- und Breitensports;
 - ii. die Teilnahme an sportspezifischen und auch übergreifenden Sport- und Vereinsveranstaltungen;
 - iii. die Erteilung von Sportunterricht gegenüber Vereinsmitgliedern und Nichtmitgliedern, inklusive die Prüfungsdurchführung und das Ausstellen von entsprechenden Befähigungsnachweisen;
 - iv. Maßnahmen und Veranstaltungen zur Erhaltung und Förderung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohlbefindens;
 - v. Aus-/Weiterbildung und Einsatz von sachgemäß ausgebildeten Übungsleitern, Trainern, Rettungsschwimmern und Helfern;
 - vi. Organisation und Durchführung eines begleitenden Wasserrettungsdienstes zur Bekämpfung des Ertrinkungstodes sowie Mitwirkung bei der Abwendung von Katastrophen und Gefahren am und im Wasser, inklusive die Zusammenarbeit mit örtlichen Institutionen und Behörden;
 - vii. die Errichtung, Anschaffung sowie die Instandhaltung und Instandsetzung der dem Verein gehörenden Geräte, Immobilien, Motorboote, Fahrzeuge und sonstiger im Vereinseigentum stehender oder angemieteter Gegenstände;
 - viii. die Beteiligung an Werbe- und Sportkooperationen mit lokalen Anbietern von Freizeitangeboten und Gastronomie;
 - ix. Kooperation mit und Unterstützung von anderen gemeinnützigen und mildtätigen Körperschaften und öffentlichen Einrichtungen (§ 58 AO);
 - x. Natur- und Umweltschutz am und im Wasser;
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"Der schöne Fluß auf- und abwärts zog meine blicke nach sich." Johann Wolfgang von Goethe